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Die vier zu schätzenden Gegenstände

Wie viel wiegen die Gegenstände?

Für unser zweites Gewinnspiel haben wir uns für Sie etwas Neues einfallen lassen. Innerhalb unserer Schätz-Rallye geht es um das Gewicht der Gegenstände, die teilweise aus Kautschuk bestehen. Wie viel wiegt eine Yogamatte, ein Kapodaster, ein Peleusball und ein Glas voller Gummis? Liegen Sie richtig, winkt Ihnen ein Preis im Wert von 50 Euro!

Schätzen Sie das richtige Gewicht

Gesucht wird das Gewicht des abgebildeten Gegenstandes. Der Gurt um die Yogamatte wird genauso mitgewogen wie das Glas, in dem die Gummis sind. Für jeden Gegenstand können Sie Ihre Schätzung abgeben.

Alle Teilnehmer können für das abgegebene Gewicht Punkte erhalten. Die besten zehn Schätzungen werden mit Punkten belohnt: Die beste Schätzung mit 25, die zweitbeste mit 18, die drittbeste mit 15, 12, 10…und so weiter. Die zehntbeste Schätzung erhält immerhin noch 1 Punkt.

Nach der vierten und letzten Schätzung werden alle Punkte der Teilnehmer addiert. Gewinner ist der-/diejenige mit der höchsten Punktzahl.

So können Sie gewinnen: Die Posts für die jeweiligen Spielepisode erscheinen nacheinander auf unserer Facebookseite. Kommentieren Sie an den folgenden Daten unter den entsprechenden Facebookbeiträgen, welches Gewicht Sie für realistisch halten:
  1. Facebookpost vom 24. April,
  2. Facebookpost vom 2. Mai,
  3. Facebookpost vom 8. Mai und
  4. Facebookpost vom 15. Mai.
Im Falle eines Sieges kontaktieren wir Sie per persönlicher Nachricht auf Facebook, um Ihnen den Gewinn zukommen zu lassen.

50 Euro Amazon Gutschein gewinnen

Erreichen mehrere Teilnehmer des Spiels die gleiche Punktzahl, verlosen wir den Preis innerhalb einer Woche nach Beendigung des Gewinnspiels unter diesen. Dabei handelt es sich um einen 50 Euro-Gutschein von Amazon.

Bitte beachten Sie auch unsere Gewinnspielbedingungen unten. Es handelt sich im Wesentlichen um die gleichen wie bei unserem letzten Gewinnspiel „Menge schätzen“.

Viel Erfolg!

Teilnahmebedingungen für unser Schätzspiel

  • Veranstalterin des Gewinnspiels ist die Timberfarm GmbH, Facebook hat keinerlei Verbindung damit. Will sagen, das Spiel wird von Facebook weder gesponsert, unterstützt oder organisiert.
  • Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person mit festem Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union. Bei minderjährigen Teilnehmern setzen wir das Einverständnis der Erziehungsberechtigten voraus.
  • Eine Teilnahme erfordert die wahrheitsgemäße Angabe der teilnahmerelevanten Daten. Mitarbeiter der Timberfarm GmbH sind nicht teilnahmeberechtigt.
  • Bitte nehmen Sie nur einmal teil. Mehrfachanmeldungen erhöhen nicht die Gewinnchance, denn sie werden gefiltert und von der Ziehung gesperrt.
  • Sollte sich ein Gewinner nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Gewinnbenachrichtigung zurückmelden, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird kein neuer Gewinner ausgelost. Das Gleiche gilt für den Fall, dass ein Gewinner der Timberfarm GmbH falsche Kontaktdaten mitteilt und die Kontaktaufnahme deshalb nicht möglich ist.
  • Wir behalten uns vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit machen wir allerdings nur dann Gebrauch, wenn aus Gründen der höheren Gewalt, aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Wir haften nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen.
  • Die Timberfarm GmbH speichert und nutzt die erhobenen Daten ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels.
  • Die Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.